Ultraschall

Pflicht- & Angebotsvorsorgen

Für einige Berufe gibt es Pflichtuntersuchungen, da die Arbeiten besonders gesundheitsgefährdend sein können. Diese Untersuchungen müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden. Dem Arbeitnehmer steht es allerdings frei, den Vorsorgetermin wahrzunehmen oder nicht.

Folgende Untersuchungen führen wir durch:

  • Vorsorge Lärm (G20)

  • Vorsorge Haut (G24)

  • Vorsorge Atemschutz (G26)

  • Vorsorge Bildschirmarbeit (G37)

  • Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G42)

Weitere Vorsorgen können auf Anfrage vereinbart werden.